ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

ZYTBLICK – Medienproduktion
Mattenhofstrasse 5
3007 Bern, Schweiz
info@zytblick.ch | www.zytblick.ch
Stand: 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen ZYTBLICK (nachfolgend „ZYTBLICK“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

  2. Die AGB gelten für alle Leistungen, Angebote, Aufträge und Projekte von ZYTBLICK, unabhängig davon, ob sie einmalig oder fortlaufend erbracht werden.

  3. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ZYTBLICK diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Angebot, Vertragsschluss und Kommunikation

  1. Angebote von ZYTBLICK sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen.

  2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot schriftlich bestätigt oder ZYTBLICK mit der Leistungserbringung beginnt.

  3. Rechtlich relevante Mitteilungen können per E-Mail erfolgen. Elektronische Kommunikation gilt als schriftlich.

3. Leistungen von Zeitblick

  1. ZYTBLICK erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Film- und Videoproduktion, Fotografie, visuelle Kommunikation, Content Creation, Branding, digitale Medien sowie strategische Beratung.

  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder Projektvereinbarung.

  3. ZYTBLICK ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte (z. B. Freelancer, Subunternehmer, Partner) beizuziehen.

4. Konzepte, Entwürfe und Vorleistungen

  1. Alle von ZYTBLICK erstellten Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Storyboards, Layouts, Testproduktionen und Vorarbeiten sind geistiges Eigentum von ZYTBLICK.

  2. Diese dürfen ohne vollständige Bezahlung und ohne ausdrückliche Zustimmung von ZYTBLICK weder genutzt noch an Dritte weitergegeben werden.

  3. Wird ein Projekt nach der Konzept- oder Planungsphase beendet, sind die bis dahin erbrachten Leistungen voll zu vergüten.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Inhalte, Daten, Zugänge, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

  2. Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, berechtigen ZYTBLICK zu einer Anpassung von Fristen und Preisen.

  3. Mehraufwände, die durch nachträgliche Änderungen oder unklare Vorgaben entstehen, werden separat verrechnet.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1 Urheberrecht

Alle durch ZYTBLICK erstellten Werke unterliegen dem schweizerischen Urheberrechtsgesetz (URG). Die Urheberrechte verbleiben bei ZYTBLICK.

6.2 Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erhält erst nach vollständiger Bezahlung die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.

  2. Die Nutzung ist auf den vereinbarten Zweck, Zeitraum und Umfang beschränkt.

  3. Jede darüberhinausgehende Nutzung bedarf einer separaten schriftlichen Vereinbarung.

  4. Rohdaten, offene Projektdateien und unbearbeitetes Material werden nicht automatisch herausgegeben.

6.3 Referenzverwendung

ZYTBLICK ist berechtigt, abgeschlossene Projekte zu Präsentations- und Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

7. Prüfung, Abnahme und Mängel

  1. Der Kunde hat die gelieferten Leistungen unverzüglich zu prüfen.

  2. Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von fünf (5) Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.

  3. Erfolgt keine fristgerechte Mängelrüge, gelten die Leistungen als genehmigt.

8. Haftung und Verantwortung

  1. ZYTBLICK haftet ausschliesslich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

  2. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

  3. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des für den betreffenden Auftrag bezahlten Honorars begrenzt.

  4. Der Kunde haftet dafür, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, und stellt ZYTBLICK von sämtlichen Ansprüchen frei.

9. Honorare und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Offerte oder dem Projektbudget.

  2. Zusatzleistungen oder Änderungen werden nach Aufwand verrechnet.

  3. Zahlungsbedingungen:

    • bis CHF 5’000: vollständige Vorauszahlung

    • bis CHF 100’000: 50 % Anzahlung, Rest bei Abschluss

    • über CHF 100’000: 30 % Anzahlung, Teilrechnungen möglich

    • Retainer: monatliche Vorauszahlung

  4. Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann ZYTBLICK die Arbeiten aussetzen.

10. Stornierung und Projektabbruch

  1. Wird ein Auftrag durch den Kunden reduziert oder abgebrochen, sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.

  2. Zusätzlich sind bereits entstandene externe Kosten sowie nachweislich entgangene Aufträge zu ersetzen.

11. Produktionen, Termine und Daten

  1. Abgesagte Drehtage müssen mindestens 72 Stunden im Voraus mitgeteilt werden. Andernfalls trägt der Kunde sämtliche Kosten.

  2. ZYTBLICK archiviert Projektdateien mindestens zwölf (12) Monate nach Projektabschluss.

  3. Eine Herausgabe von Rohmaterial erfolgt nur gegen separate Vereinbarung.

12. Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. ZYTBLICK verarbeitet personenbezogene Daten gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und DSGVO.

  2. Projektdaten dürfen zur Abwicklung digital gespeichert und auf Servern in der Schweiz oder EU verarbeitet werden.

  3. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht öffentlichen Informationen.

13. Höhere Gewalt

Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von ZYTBLICK (z. B. Naturereignisse, Pandemien, behördliche Massnahmen, technische Ausfälle) befreien ZYTBLICK von der Leistungspflicht für die Dauer des Ereignisses.

14. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

  2. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.

  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

ZYTBLICK – Medienproduktion
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